Legierungs- und Schrottzuschläge 
                                                        
 
Die Berechnung der Schrottzuschläge erfolgt seit 1. September 2004 auf Basis des Vormonats.
    
Legierungs- und Schrottzuschläge für Deutschland     
Die Legierungszuschläge werden im Anhängeverfahren als Nettobetrag berechnet.
Hinweis: Seit dem 01. Januar 2005 haben wir von der quartalsweisen Festlegung der Legierungszuschläge auf eine monatliche Festlegung umgestellt. Dadurch soll eine Harmonisierung mit der monatlichen Schrottzuschlagsberechnung erfolgen. Unser Ziel ist es, den starken Schwankungen auf dem internationalen Rohstoffmarkt gerecht zu werden. Somit ändert sich der Zeitrhythmus, jedoch wird das Kalkulationsverfahren beibehalten.